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   VGH Bayern, 07.10.2008 - 15 ZB 08.87   

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VGH Bayern, 07.10.2008 - 15 ZB 08.87 (https://dejure.org/2008,73666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2008 - 15 ZB 08.87 (https://dejure.org/2008,73666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 15 ZB 08.87 (https://dejure.org/2008,73666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Pferdestall im Außenbereich; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Regensburg, 10.01.2013 - RO 2 K 12.873

    Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei Hobbypferdehaltung (bis

    Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass Gerüche aus Pferdeställen in der Hinsicht, in der sie immissionsschutzmäßig zu würdigen sind, nicht über die Gerüche hinausgehen, die von Rinderställen stammen (vgl. BayVGH, Urt. v. 01.04.2004 - 25 B 98.3300 - juris; Beschl. v. 07.10.2008 - 15 ZB 08.87 - juris; VG Ansbach, Urt. v. 11.01.2006 - AN 18 K 04.00717 - juris; VG Augsburg, Urt. v. 27.08.2008 - Au 4 K 07.1599 - juris).
  • VG Ansbach, 28.01.2010 - AN 18 K 08.01962

    Verwirkung verfahrensrechtlicher Nachbarrechte; Rücksichtnahmegebot im

    Ausgehend davon, dass eine Pferdehaltung wie die streitgegenständlich beabsichtigte jedenfalls nicht immissionsträchtiger als die Haltung von Rindern ist, kann bezüglich der Frage, ob vom genehmigten Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 BImSchG ausgehen, auf die "Abstandsregelungen für Rinderhaltung" aus der Arbeitsanleitung des Bayerischen Arbeitskreises "Immissionsschutz in der Landwirtschaft" oder auch auf die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik "Geruchsemissionen aus Rinderställen" vom März 1994 (gelbes Heft 52) und "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" vom Juni 1999 (gelbes Heft 63) als brauchbare Orientierungshilfe zurückgegriffen werden (vgl. BayVGH vom 23.11.2004, BayVBl. 2005, 279; BayVGH, Beschluss vom 7.10.2008, 15 ZB 08.87).
  • VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 9 K 08.01610

    Nachbarklage, Vorbescheid für Viehhaltung und Kfz-Werkstatt, heranrückende

    Soweit der Kläger meint, das Vorhaben befinde sich im Außenbereich und sei nach § 35 BauGB unzulässig, so begründet dieser nicht zutreffende Vortrag (s.o.), seine Richtigkeit unterstellt, für sich alleine keine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme (BayVGH, Beschluss vom 7.10.2008 - 15 ZB 08.87 - juris).
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